Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellt am 18.04.2026 · Dennis M. Will, Geschäftsführer Will Immobilien GmbH
Ich möchte, dass meine Website von allen Menschen ohne Einschränkung genutzt werden kann – unabhängig von technischen Hilfsmitteln, Einschränkungen des Sehvermögens, der Motorik oder der kognitiven Verarbeitung. Diese Erklärung ist ein ehrlicher Zwischenstand: Was ist heute schon barrierefrei, was noch nicht, und bis wann behebe ich die offenen Punkte.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://sarah-will-immobilien.de veröffentlichte Website der Will Immobilien GmbH sowie alle zugehörigen Unterseiten (Immobiliensuche, Bewertung, Leistungen, Kontakt).
2. Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist teilweise mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind aktuell nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.
Bekannte Mängel und Zeitplan zur Behebung
<span class="fl">-Konstrukt anstelle eines semantisch korrekten <label for="...">. Dies erschwert die Zuordnung durch Screenreader (Verstoß gegen WCAG 2.2, 1.3.1 und 4.1.2).
Behebung bis 15.05.2026
Unabhängig von den oben genannten Punkten arbeite ich laufend daran, weitere Details zu optimieren – etwa Fokus-Indikatoren, ARIA-Attribute in dynamischen Komponenten und die Tastaturbedienbarkeit aller Formulare.
3. Rechtsgrundlage
Diese Erklärung erfolgt auf Grundlage von § 12 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 in Deutschland gilt, in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 / 2.2 Level AA verweist.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18.04.2026 erstellt.
Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach dem Standard WCAG 2.2 Level AA. Geprüft wurden exemplarisch: Startseite, Immobiliensuche mit Filtern, Objektdetailseiten, Bewertungsrechner, Kontakt-Formular, Impressum und Datenschutzerklärung. Die nächste Überprüfung ist für das dritte Quartal 2026 geplant, sobald die oben aufgeführten Mängel behoben sind.
5. Kompatibilität mit Browsern und assistiven Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Kombinationen aus Browser und assistiver Technologie getestet wurde bzw. bis zum nächsten Review getestet wird:
- Google Chrome (Desktop) in Kombination mit NVDA auf Windows
- Safari (macOS und iOS) in Kombination mit VoiceOver
- Microsoft Edge mit integriertem Bildschirmleseprogramm
- Mobile Browser (Chrome, Safari) mit aktivierter Schriftvergrößerung bis 200 %
Die Website ist nicht optimiert für sehr alte Browserversionen (Internet Explorer 11 und älter). Die Nutzung ohne aktiviertes JavaScript ist für Kerninhalte (Lesen, Impressum, Datenschutz, Kontakt) möglich; einzelne interaktive Komponenten wie der Bewertungsrechner oder die Kartenansicht benötigen JavaScript.
6. Kontakt bei Barrieren – Feedback und Hinweise
Wenn Sie auf meiner Website auf Barrieren stoßen, die Sie an der Nutzung hindern, oder wenn Sie Informationen in einem nicht barrierefreien Format vorfinden, melden Sie sich bitte direkt bei mir. Ich nehme jede Rückmeldung persönlich ernst und antworte Ihnen innerhalb von 5 Werktagen.
Dennis M. Will – Geschäftsführer Will Immobilien GmbH
E-Mail: d.will@sw-immobilien.de
Telefon: 06321 – 95 48 49 1
Postanschrift: Will Immobilien GmbH, Strohmarkt 5, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Mein Versprechen: Melden Sie mir bitte Barrieren – ich nehme das ernst und reagiere innerhalb von 5 Werktagen. Wenn Sie eine bestimmte Information aus einer nicht zugänglichen Datei benötigen, stelle ich Ihnen diese auf Wunsch kostenfrei in einem barrierefreien Format zur Verfügung.
7. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung bei mir binnen sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle wenden.
Zuständige Landesfachstelle (Rheinland-Pfalz)
Für Angebote privater Wirtschaftsakteure mit Sitz in Rheinland-Pfalz ist die zuständige Landesfachstelle für Barrierefreiheit erste Anlaufstelle. Die jeweils aktuell zuständige Stelle finden Sie über das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.
Bundesebene: BFIT-Bund
Alternativ können Sie sich – insbesondere bei Fragen zu bundesrechtlichen Anforderungen – an die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) wenden:
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Janderstraße 10
68199 Mannheim
Web: www.bfit-bund.de
E-Mail: info@bfit-bund.de
8. Schlichtungsverfahren
Ergänzend steht Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Verbänden ein kostenfreies Schlichtungsverfahren zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu – insbesondere zum Marktüberwachungs- und Schlichtungsverfahren nach BFSG – erhalten Sie bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Neustadt an der Weinstraße, den 18.04.2026
Dennis M. Will · Geschäftsführer Will Immobilien GmbH